Unser geschätzter Partner Bejimac, Tochterunternehmen der Vandewiele nv, stellt derzeit unsere hochmodernen Messsysteme zur Verbesserung des Beschichtungsgewichts in den Veredelungslinien für gewebte, getuftete und nadelgestanzte Teppiche vor.
Hammer-IMSintegriert seine nicht-nukleare Technologie zur Messung des Beschichtungsgewichts gezielt in die Veredelungslinien von Vandewiele-Bejimac. Dank der Echtzeitmessung und automatischen Systemanpassung dieser intelligenten Systeme können Teppichhersteller höchste Produktqualität aufrechterhalten und gleichzeitig den Verbrauch und Abfall von teurem Latexmaterial reduzieren. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, unsere hochmoderne Technologie auf der ITMA 2023 zu entdecken; besuchen Sie unbedingt die Stände von Vandewiele und Bejimac. Ein großer Dank geht an Jean-Loïc Paulus, Geschäftsführer von Bejimac.
Bilaterales internationales Abkommen zur Verbesserung des Beschichtungsgewichts in Veredelungslinien für gewebte, getuftete und nadelgestanzte Teppiche sowie Kunstrasen unterzeichnet.
Die Tochtergesellschaft von Vandewiele, Bejimac, Spezialist für Textilveredelungsmaschinen, hat eine strukturelle Zusammenarbeit mit Hammer-IMS zur Qualitätskontrolle von Latexbeschichtungen etabliert. Dieses Abkommen passt in die gemeinsame Vision von Vandewiele, Bejimac und Hammer-IMS, die Veredelungslinien für Teppiche zu digitalisieren, wobei präzise, adaptive Messungen eine wesentliche Rolle spielen. Hammer-IMS integriert gezielt seine nicht-nukleare Technologie zur Messung des Beschichtungsgewichts in die Veredelungslinien von Vandewiele-Bejimac. Dank der Echtzeitmessung und automatischen Systemanpassung dieser intelligenten Systeme können Teppichhersteller die höchste Produktqualität beibehalten und gleichzeitig den Verbrauch und Abfall von teurem Latexmaterial reduzieren. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass Vandewiele seine Veredelungslinien, die mit Hammer-IMS-Technologie ausgestattet sind, vertreibt und verkauft. Diese Vertriebspartnerschaft umfasst die gesamte Welt, mit Ausnahme der EU, des Vereinigten Königreichs, Norwegens und der Schweiz.